Ossis kein eigener Volksstamm – verdammt!
„Die Bezeichnung als „Ossi“ könne zwar diskriminierend gemeint sein oder so empfunden werden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Sie sei aber keine gesetzlich verbotene Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft im Sinne des AGG. „Unter ethnischer Herkunft ist mehr zu verstehen als nur regionale Herkunft“, erläuterte der Vorsitzende Richter das Urteil. Eine gemeinsame ethnische Herkunft könne sich in Tradition, Sprache, Religion, Kleidung oder in gleichartiger Ernährung widerspiegeln. Außer der Zuordnung zum ehemaligen DDR-Territorium gebe es bei den Ostdeutschen diese Merkmale nicht – zumal sich die DDR nur kaum mehr als eine Generation, nämlich 40 Jahre lang, anders als die Bundesrepublik entwickelt habe.“
Verdammt, nun werden wir mit den Ossis noch auf eine Stufe gestellt…